Vermittlung


  1. Wie verläuft die Vermittlung mit M Jobs Agentur

    Der erste Schritt der Vermittlung, stellt die Kontaktaufnahme dar, das heißt, Sie als Arbeitgeber melden sich bei uns und stellen uns das Stellenangebot mit den zusätzlichen Anforderungen die der potentielle Arbeitnehmer erfüllen muss vor.

  2. Was muss das Stellenangebot für Informationen enthalten?

    Damit wir für sie passenden Arbeitnehmer finden können, benötigen wir folgende Informationen:

    • Ab wann schätzen Sie den Arbeitsbeginn ein?
    • Wie viele Arbeitskräfte werden benötigt?
    • Für wie lange haben Sie die Arbeitsdauer geplant?
    • Wird dem Arbeitnehmer eine Unterkunft vom Arbeitsgeber gestellt und wenn ja, wird es für den Arbeitnehmer kostenlos oder kostenpflichtig sein?
    • Wie wird die Arbeitszeit eingeteilt? (Stunden pro Woche, Stunden pro Tag)
    • Wird dem Arbeitnehmer die Verpflegung gestellt? Und wenn ja, wird es für den Arbeitnehmer kostenlos oder kostpflichtig sein?
    • Pauschallohn netto (Monatslohn)
    • Stundenlohn
  3. Nachdem Sie uns das Stellenangebot präsentiert haben, aufgrund des Vermittlungsauftrages suchen wir geeignete Arbeitskräfte für Ihren Betrieb. Zur Vorbereitung und Suche der Arbeitskräfte benötigen wir zwischen 2 - 4 Wochen Vorbereitungszeit. Bei einer geringeren Anzahl von Arbeitnehmern kann die Vorbereitung auch in kürzer erfolgen.

  4. Nach erfolgreicher Suche besprechen wir mit Ihnen das Ergebnis, und Sie erhalten von uns die zur Anmeldung notwendigen Daten

  5. Daraufhin teilen Sie uns den Anreisetermin der Arbeitskräfte mit und wir werden diesen Termin sofort an die entsprechenden Arbeitnehmer weitergeben. Wir kümmern uns auch um die Abwicklung der Anreise.Nach erfolgreicher Suche besprechen wir mit Ihnen das Ergebnis, und Sie erhalten von uns die zur Anmeldung notwendigen Daten

  6. Nachfolgend melden Sie die Arbeitskräfte bei den zuständigen Stellen an.

  7. Welche Gesetzgebung regelt die Existenz und Handlung der Arbeitsvermittlungsfirmen aus Rumänien? Was muss man beachten?



Die gesetzlichen Anforderungen an eine legitime Vermittlung von Arbeitskräften aus Rumänien verändern sich stetig.

Seit dem 01.11.2014 müssen wir von allen vermittelten Arbeitskräften einen vom Arbeitgeber unterschriebenen Arbeitsvertrag vorlegen können. Wir müssen daher unsere Kunden dazu verpflichten uns den ausgefüllten und unterschriebenen Arbeitsvertrag der Arbeitskräfte nach Arbeitsbeginn in Kopie zurück zu schicken.